Vorbreitung zum Sachkundenachweis

Sie haben Fragen zum Sachkundenachweis gemäß dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)?

 Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung! 

 

Der Sachkundenachweis ist eine Bestätigung, das Hundehalterinnen und Hundehalter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Hunden verfügen. Er dient zum Schutz von Mensch und Tier sowie der Sicherstellung eines verantwortungsbewussten Umgangs gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Beim Sachkundenachweis kommt die so genannte 40-20-Regelung zum Einsatz. Somit müssen Hundehalter, deren Hunde entweder eine Schulterhöhe von 40cm erreichen und/oder 20 Kg Körpergewicht übersteigen, einen Sachkundenachweis vorweisen. 

 

Unser Team bietet Ihnen eine kompetente Beratung und Unterstützung rund um den Sachkundenachweis. Darüber hinaus können Sie den Nachweis direkt in unserer Hundeschule durch einen erfahrenen Tierarzt abnehmen lassen. 

 

Unter folgendem Link finden Sie den entsprechenden Fragebogen: https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/tierhalter/sachkundebescheinigung-lhundg/

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